Anmerkung zu 01

Berichte über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen

Anträge an den Gemeinderat

Berichte von Jugendversammlungen

Informationsveranstaltungen der Gemeinde

Die heiß diskutierte Zulassung des Bauantrags meines Mannes in der Gemeinderatsitzung vom 12.01.2005 veranlasst mich zu folgender Stellungnahme:


-"Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; .... Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet." (Auszug aus der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Emersacker)

Die Ladung zur Gemeinderatsitzung hätte, um fristgerecht zu erfolgen, deshalb spätestens am Donnerstag, den 06.01.2005 bei den Gemeinderäten vorliegen müssen.

Bei Abgabe des Bauantrags in der Verwaltungsgemeinschaft am Morgen des 07.01.2005 war noch keine Ladung zur Sitzung bei mir abgegeben worden. Deshalb ging ich davon aus, dass die Sitzung erst am 19.01.2005 stattfinden werde. Die Einreichung des Bauplans wäre somit fristgerecht gewesen.

Auf einen Widerspruch bei der Feststellung der ordentlichen Ladung habe ich verzichtet, da ein so kleinliches Vorgehen nicht im Interesse des Ablaufs wäre.

-"In der Tagesordnung zur GR-Sitzung sind die Beratungsgegenstände einzeln und inhaltlich so konkret zu benennen, dass es den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern (GRM) möglich ist, sich auf die Behandlung der jeweiligen Gegenstände vorzubereiten (§24 Abs. 2 GOM). Globalbezeichnungen wie "Bauangelegenheiten"...usw. genügen nicht. .... Korrekterweise muss eine Tagesordnung etwa wie folgt lauten:

TOP....Bauanträge:

a) Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. ... Gemarkung....

b) Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße. 5,

c)..." (Auszug aus dem Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Busse/Keller)

Die in der Gemeinde Emersacker übliche Praxis, alle vor der Sitzung eingegangenen Bauanträge unter dem Tagesordnungspunkt "Bauanträge, soweit rechtzeitig eingegangen" zu behandeln ist zwar sehr bürgerfreundlich und unbürokratisch aber rechtlich nicht richtig. Hier gilt auch für mich der Grundsatz "kein Recht auf Gleichheit im Unrecht". Die Ablehnung der Behandlung des Bauantrags war rechtlich richtig.


Bgm. Heims Aussage, dass gerade von diesem Bauvorhaben alle Bürger Kenntnis haben müssten und die Gemeinderäte die Möglichkeit, sich ausführlich zu informieren, stellt eine Ungleichbehandlung dar, da alle anderen Bauanträge in der Sitzung erstmalig bekannt werden und im Regelfall auch sofort beschlossen werden. Wobei die Möglichkeit der Information zu den Tagesordnungspunkten immer vor der Sitzung gegeben sein muss. Dies ergibt sich aus den Ausführungen im o. g. Kommentar Busse/Keller. Diese Auffassung wird von staatlicher Seite ebenfalls vertreten. Die Arbeit im Gemeinderat wäre dadurch oft einfacher. Durch die Bekanntmachung aller Bauvorhaben können sich auch die Bürger entsprechend informieren.

Auch seine Auffassung, gerade an Gemeinderäte (mein Mann ist kein Mitglied des Gemeinderats!) seien höhere Anforderungen zu stellen, als an die anderen Bürger, setzt er nur bei der Fraktion der Aktiven Bürger ein. Er als Bürgermeister müsste Vorbild sein. Seine eigenen Bauanträge hätten genau bezeichnet auf den entsprechenden Tagesordnungen der Sitzungen stehen müssen. Für ihn galt jedoch "Bauanträge, soweit rechtzeitig eingegangen". Außerdem gelten für Mitglieder des Gemeinderats die gleichen Rechte wie für alle anderen Bürger auch.

Der faire Weg wäre m. E. gewesen, den Bauantrag auf der Einladung zu der nächsten Gemeinderatsitzung mit Vorhaben und Bauort aufzuführen. Damit wären die Anforderungen der Gemeindeordnung erfüllt gewesen. Die Mitglieder des Gemeinderats und die Bürger hätten sich informieren können. In dieser Sitzung wäre ausreichend Zeit für Diskussionen gewesen.

Da an dieser Sitzung niemand von der Presse anwesend war, gab Herr Heim Informationen aus der Sitzung an die Wertinger Zeitung weiter. Wie zu lesen war, nahm er ausführlich Stellung zu der Ablehnung der Behandlung des Bauantrags. Vom Umfang seiner Aussage war ich nicht informiert, sonst hätte ich auf die Anfrage der WZ anders reagiert.

Es kam in dem Artikel nicht zur Sprache, dass für das Anwesen eine Baugenehmigung über An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Dachstuhlerneuerung des angebauten Stall- und Scheunenteils vorlag. Des weiteren wurde nicht erwähnt, dass sich in Umfang, Höhe und Dachstuhlneigung nichts verändert hat.

Alle notwendigen Unterschriften der Nachbarn wurden geleistet.


Da ich die einseitigen Berichte in der Presse nicht so stehen lassen konnte, habe ich eine Pressemitteilung an den Augsburger Landboten und die Wertinger Zeitung gesandt. Der Wortlaut ist im Anschluss nachzulesen.


Die heftige Diskussion veranlasst mich zu einigen Gedanken:

-Diente die Ablehnung der Behandlung des Bauantrags, der trotzdem ausgegebenen Baupläne und der Vorstellung des Bauwerks durch Herrn Heim nur der Stimmungsmache?

-Warum werden gerade bei diesem Bauantrag die Maßstäbe so streng gesetzt und sonst sehr großzügig ausgelegt?

-Fließt hier meine Mitbewerbung für das Bürgermeisteramt und die häufig kritisch gestellten Fragen in den Sitzungen mit ein?

-Wäre nicht ein sachlicher Umgang angebracht?

-Schadet diese Schlammschlacht nicht auch dem Ansehen der Gemeinde und letztendlich dem Bürgermeister?

-Gilt die bereits ausgesprochene Aufforderung zur Sachlichkeit nur für Aktive Bürger?

-Ist unter der Fürsorgepflicht des Bürgermeisters vielleicht auch der faire Umgang mit Kollegen der anderen Fraktion zu verstehen?




Elfriede Stegmüller Emersacker, 18.01.2005

Lauterbrunner Str. 29

86494 Emersacker










Pressemitteilung zur Berichterstattung über die Gemeinderatsitzung vom 12.01.2005 in Emersacker


In der Sitzung vom 12.01.2005 in Emersacker war kein Vertreter der Presse anwesend. Die Berichterstattung erfolgte aufgrund von Unterlagen aus der Gemeinderatsitzung und Nachfragen bei Bürgermeister Heim und mir selbst. Bei meiner Stellungnahme war mir nicht bekannt, welche Argumente Herr Heim vorbrachte. Deshalb habe ich mich nicht ausführlicher geäußert. Da damit aber eine sehr subjektive Darstellung verbunden ist, die vor allem meine Person in ein schlechtes Ansehen stellt, ist m. E. eine Berichtigung angebracht. Fakt ist, dass der Bauantrag rechtzeitig eingegangen wäre, wenn sich Herr Heim an die Ladungsfrist lt. Geschäftsordnung gehalten hätte. Des weiteren verlangt er von seinen Gemeinderäten erhöhte Anforderungen bei Bauanträgen. Die sonst übliche unbürokratische Behandlung von vor der Sitzung eingegangenen Bauanträgen könne lt. Bgm. Heim nicht bei Gemeinderäten angewandt werden (mein Mann Klaus Stegmüller ist nicht Mitglied des Gemeinderats!). Hier müsse der Bauantrag mit Angabe des Namens, des Bauortes und der Maßnahme in der Einladung aufgeführt werden. Ich bin durchaus damit einverstanden, dass Bauanträge erst behandelt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine korrekte Einladung vorliegen. Dies sind laut Geschäftsordnungsmuster für den Gemeinderat die Benennung des Bauortes und die geplante Maßnahme. Dann muss jedoch dieser Maßstab an alle, insbesondere auch an die Mitglieder der Mehrheitsfraktion angelegt werden. Vor allem der Bürgermeister hätte seine beiden eigenen Bauanträge, ebenfalls genau bezeichnet, in der Einladung zu der jeweiligen Sitzung aufführen müssen. Diese wurden aber auch nur unter dem Tagesordnungspunkt "Bauanträge, soweit rechtzeitig eingegangen." behandelt. Mir ist auch bekannt, dass niemand ein "Recht auf Gleichheit im Unrecht" hat. Deshalb hat Herr Heim mit der Ablehnung der Behandlung sehr wohl rechtmäßig gehandelt.

Zum Zustandekommen des Bauantrags ist folgendes zu sagen:

Es handelt sich hier um ein altes landwirtschaftliches Anwesen mit Wohnhaus, Stall und Scheunengebäude, Baujahr 1870. Für dieses Gebäude wurde ein Bauantrag über Umbau und Erweiterung sowie Dachstuhlerneuerung des angebauten Stall- und Scheunengebäudes genehmigt. Während der Baumaßnahme wurden im Scheunengebäude umfangreichere Arbeiten notwendig, als zuerst im Rahmen der Sanierung vorgesehen waren. Dabei wurden weder in Umfang, Höhe oder Dachneigung Änderungen vorgenommen. Der daraufhin vom Landratsamt angeforderte Bauplan wurde von allen Nachbarn unterschrieben bei der Gemeinde eingereicht.


Die unterschiedliche Behandlung von Gemeinderäten der Fraktion, der auch Bgm. Heim angehört und der Mitglieder des Gemeinderats aus der Liste der Aktiven Bürger könnte den Eindruck vermitteln, dass hier durch Polemik versucht werde, kritische Stimmen im Gremium durch Einwirken auf die Privatsphäre mundtot zu machen.